Öffentliche Verfahrensübersicht
Diese Öffentliche Verfahrensübersicht mit Angaben gemäß § 4e, 4g 2.2 BDSG / § 21 Abs. 3 KDO gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die in den genannten Einrichtungen eingesetzten Verfahren zur Datenverarbeitung oder automatisierten Datenverarbeitung.
Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
St. Hildegard Senioren- und Pflegezentrum
Neustr. 13 – 15
46414 Rhede
Geschäftsführung
Christoph Bröcker
Ludger Hellmann (Sprecher)
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung
- Gegenstand ist das Betreiben einer Einrichtung, die sich mit der Pflege, Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen beschäftigt.
- Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke
Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Personengruppen
- Bewohner, deren Angehörige
- Beschäftigte
- Stellenbewerber
- Lieferanten und externe Dienstleister
Diesbezügliche Daten oder Datenkategorien
- Bewohner: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kranken-kasse, Bankverbindung, behandelnde Ärzte, Gesundheitsdaten sowie Medikation, Kontaktdaten von Angehörigen
- Beschäftigtendaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Angaben zur Ein- und Austritt des Beschäftigungsverhältnisses, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bank-verbindung, Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungs-unterlagen, Daten zur Personalverwaltung, Entgeltabrechnung und Dienstpläne
- Stellenbewerber: Kontaktdaten, Daten zum beruflichen Werdegang im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung und dem laufenden Bewerbungsverfahren
- Lieferanten und Dienstleister: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Abrechnungs- und Buchungsdaten
Empfänger oder Kategorie von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß § 11 BDSG sowie interne Abteilungen des Auftraggebers zu Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
Regelfristen für die Datenlöschung
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Es findet keine Übermittlung statt.
Werden weitergehende Informationen zu einzelnen Verfahren der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung gewünscht, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten:
Klaus Lensing, St. Agnes-Hospital Bocholt-Rhede
k.lensing@st-agnes-bocholt.de
02871 / 20-2614