Wenn die pflegenden Angehörigen durch Krankheit, Urlaub, Kur oder Krankenhausaufenthalt die Versorgung nicht übernehmen können, kann der Pflegebedürftige für eine begrenzte Dauer von Tagen oder Wochen in unserer Einrichtung wohnen und dort am Alltag teilnehmen.
Die Pflege und Betreuung ist dadurch auch in schwierigen Situationen gesichert und die pflegenden Angehörigen werden entlastet. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich durch den „Urlaub“ von der Pflege die häusliche Pflegesituation wie der stabilisieren kann.
Die Kurzzeitpflege in unserer Einrichtung kann auch unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, um die Verweildauer im Krankenhaus zu verkürzen oder um eine professionelle Nachsorge nach einer Krankheit zu gewährleisten. Kurzzeitpflege kann unter Umständen einen Krankenhausaufenthalt ganz vermeiden oder auch die Wartezeit bis zur Aufnahme in ein Pflegeheim überbrücken. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege bietet unseren Gästen Abwechslung in einer schönen Umgebung und Kontakt mit netten Menschen und hilfsbereiten Pflegekräften.
VerhinderungspflegeVerhinderungspflege
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können, nach der Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse, kombiniert werden. Der Pflegebedürftige kann etwa zunächst Kurzzeitpflege erhalten und nach Erschöpfung des Leistungsanspruchs durch Zeitablauf oder durch das schon vorherige Erreichen der finanziellen Leistungsgrenze in der Kurzzeitpflegeeinrichtung verbleiben.
Einzelheiten zu anfallenden Kosten sowie deren Übernahme durch die Pflegekasse und anderen Institutionen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsentgelten.
Leistungsentgelte